Google Fonts

Verwendet Ihre Seite Google Fonts und lädt diese von den Google Servern? 

Laut einem Urteil vom LG München ist dies nicht erlaubt (siehe Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20)

Einige Anwälte nutzen die Situation und verschicken massenhaft Abmahnschreiben an Webseitenbetreiber. Falls Sie auch davon betroffen sind, melden Sie sich bei uns und wir helfen Ihnen die Schriften korrekt einzubinden.  

 

Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

Das Landgericht München gab einem Kläger recht

Ihm stehe gegen den Betreiber der Webseite ein Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe seiner IP-Adressen an Google zu (§ 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB analog). Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers an Google verletze dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB

Was können Sie tun

Sollten Sie bereits ein Abmahnschreiben erhalten haben, so prüfen Sie mit Hilfe eines Rechtsbeistandes eine entsprechende Reaktion. Es gibt Hinweise in Foren, dass diese Forderungen nicht rechtmäßig sind und ggf. nur aus Profitgründen generiert werden. Nichtsdestotrotz müssen Sie handeln und Ihre Webseite vor weiteren Abmahnung schützen. Die Weitergabe der IP an Google ohne Zustimmung des Besuchers stellt eine Verletzung der DSGVO dar.